Pressemitteilung zur Forderung von Ortsteilsprechern

 Ansbach, 05.06.2019

( FLZ-Artikel „Verstärkt um die Zukunft kümmern“ …)

Homm-Vogel zeigt wiederholt große Lücken beim Kommunalrecht

Die Fraktionsvorsitzende der FW fordert erneut, für alle Ortsteile einen Sprecher zu wählen. Laut Wikipedia gibt es in Ansbach 39, andere Quellen sprechen sogar von 52 Ortsteilen.

Könnte man die Ideen von Frau Homm-Vogel umsetzen, müsste jede Ausschuss- und jede Stadtratssitzung aus Platzgründen wahrscheinlich im Onoldiasaal abgehalten werden.

Der Art. 60a der Bayer. Gemeindeordnung regelt die Wahl von Ortssprechern aber sehr genau: So steht im Absatz 1:

In Gemeindeteilen, die am 18. Januar 1952 noch selbständige Gemeinden waren und die im Gemeinderat nicht vertreten sind, hat auf Antrag eines Drittels der dort ansässigen Gemeindebürger der erste Bürgermeister eine Ortsversammlung einzuberufen, die aus ihrer Mitte in geheimer Wahl einen Ortssprecher wählt.

Nach der Gebietsreform blieb Ansbach als kreisfreie Stadt erhalten. Sie wurde durch die Eingemeindung einiger Gemeinden vergrößert. So wurden am 01.10.1970 der OT Eyb und am 01.07.1972 die OT Bernhardswinden, Brodswinden (mit Wallersdorf), Claffheim (mit Winterschneidbach), Elpersdorf, Hennenbach, Neuses b.A. und Schalkhausen eingegliedert.

Nahezu alle Ortsteile sind durch die im Jahr 2014 gewählten Stadträtinnen und Stadträte unseres Erachtens ausreichend vertreten. Durch ihre Wahl in den Stadtrat sind z.B. Frau Homm-Vogel für die ehemalige Gemeinde Brodswinden, Dr. Markus Bucka für Schalkhausen oder Gerhard Sauerhammer für Neuses b.A. automatisch Ortssprecher. Falls Ortsteilbürger ohne Stadtrat sich nicht ausreichend vertreten fühlen, können sie auf Antrag einen Ortssprecher wählen. Ein Antragsrecht, einen Ortssprecher zu wählen, steht laut Gemeindeordnung nur einem Drittel der Bürger betroffener Ortsteile zu – nicht einer/m Fraktionsvorsitzenden. Warum Frau Homm-Vogel das Thema Ortsteilsprecher gerade jetzt, 10 Monate vor der nächsten Kommunalwahl anspricht, dürfte klar sein.

Auch die BAP-Fraktion sieht in den Ortsteilen großes Entwicklungspotential. Im Rahmen der bald anstehenden Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sollte dieses Zug um Zug abgerufen werden. Dabei ist allerdings auch darauf zu achten, dass die Struktur der dörflichen Gemeindeteile und die Landschaft erhalten bleiben.

Zum Thema Umnutzung landwirtschaftlicher Hallen in gewerblich genutzte Hallen muss gesagt werden. Eine Stadtratsmehrheit, nicht die Oberbürgermeisterin oder die Verwaltung, hat über den Umnutzungsantrag in Strüth entschieden. Die Mehrheit sah eine verkehrliche Erschließung über einen lediglich 3m breiten Spurweg als nicht ausreichend an.

Großes Gelächter löste im Stadtrat das Verlesen aus der Betriebsbeschreibung für die künftige Nutzung der beiden Strüther Hallen aus. Herr Bürgermeister Deffner zitierte aus dem Antrag des Bauherren. Demnach sollten nur 1 – 2 Fahrzeuge zusätzlich oben genannten Weg befahren. Eine derart offensichtliche „Trickserei“ hat dem Antragsteller mehr geschadet als genutzt.

Für die BAP-Fraktion
Manfred Stephan    Hannes Hüttinger

PE BAP Ortsteilsprecher 20190605-1