Einschränkungen Feuerwerk und Böller an Silvester

Die BAP beantragt für die Zeit um den Jahreswechsel folgende Einschränkungen zu erlassen:
Das Abfeuern von Feuerwerkskörper und Böller jeder Art ist in dem gekennzeichneten Gebiet (siehe beiliegenden Plan) im Bereich der Innenstadt von Ansbach nicht erlaubt.

Im Umkreis von 500 Meter vom Tierheim am Haldenweg, von Reitvereinen und der Raubtierstation in Wallersdorf sind hochfliegende Feuerwerksraketen und Böller verboten. Geräuscharme, am Boden verbleibende Feuerwerkskörper sind erlaubt.
Im Bereich von landwirtschaftlichen Betrieben mit Tierhaltung von Großvieh oder Pferdehaltung sind hochfliegende Feuerwerksraketen und Böller verboten. Es ist ein Abstand von mindestens 500 Meter einzuhalten. Geräuscharme, am Boden verbleibende Feuerwerkskörper sind erlaubt.

Begründung:

Die Deutsche Umwelthilfe fordert ein generelles und ganzjähriges Verbot des Zündens von Feuerwerken für Privatpersonen, weil ein großer Teil der Deutschen nicht in der Lage ist verantwortungsvoll mit diesem Kleinsprengstoff umzugehen und die Umwelt- und Gesundheitsbelastung enorm ist.

Gemäß den Empfehlungen des Deutschen Städtetages und durch ein juristisches Gutachten belegt, steht fest, dass die Kommune die Möglichkeit hat selbst aktiv zu werden, um in belasteten bzw. gefährdeten Innenstadtbereichen die private Silvester-Böllerei zu verbieten. Ein grundsätzliches Verbot auf lokaler Ebene ist jedoch nicht möglich.

Deshalb beantragt die Bürgerinitiative Ansbacher Parteiloser (BAP) sinnvolle und begründete Einschränkungen. Die strengeren Regeln zum Schutz von Personen im Zusammenhang mit der Pandemie bleiben davon unberührt.
Die BAP hält eine Reduzierung, wenn nicht sogar einen Verzicht auf unkontrollierte, private Feuerwerke aus folgenden Gründen für dringend erforderlich:
Um den Jahreswechsel erhöht sich die Feinstaubbelastung aufgrund der Feuerwerke gewaltig. Stellenweise liegt sie um 30-fach über den Grenzwerten. Zum Vergleich: Die Feinstaubbelastung in der Silvesternacht beträgt rund 15 Prozent der gesamten im Straßenverkehr entstehenden Feinstaubmenge innerhalb eines Jahres.

Jedes Jahr entlaufen und sterben Haustiere durch massenhaftes Abfeuern von sogenannten „Böllern“. Ganz zu schweigen von den Wildtieren, die durch die Knallerei in Panik geraten und auch teilweise schwere Unfälle verursachen. Auch die ohnehin schon stark schwindenden Vogelbestände werden durch Feuerwerke gefährdet.
Durch die ungewohnten Pfeifgeräusche und lautes Knallen werden viele Tiere unruhig oder in Todesangst versetzt. Sie reagieren verschreckt und unkontrolliert. Insbesondere im Bereich der Tierheime sollten diese Störungen unterbleiben.
In Pferde und Kuhställen kommt es immer wieder zu Panikreaktionen mit zum Teil tödlichem Ausgang für die Tiere und einer erheblichen Gefährdung der Betreuer bzw. Landwirte.

Die großen Mengen an Müll, die nach den Silvesterfeuerwerk liegen bleiben müssen auf Kosten der Allgemeinheit von der Kommune weggeräumt werde.
Von Feuerwerkskörpern geht nach wie vor eine hohe Unfallgefahr aus. Jedes Jahr sind schwere Verbrennungen und Verletzungen und auch tragische Todesfälle aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs von Feuerwerken zu beklagen.
Die Gefahr von Bränden und Beschädigungen kann leider nie ganz ausgeschlossen werden.

Erst vor einigen Jahren brannte ein Pferdestall durch eine fehl gelandete Rakete ab. Zwei Pferde konnten nicht mehr rechtzeitig in Sicherheit gebracht werden und verendeten qualvoll.

Die BAP bittet den Antrag zu unterstützen.

Für die BAP-Fraktion
Hannes Hüttinger
28.11.2020