Pressemitteilung: Aufnahme der Stadt Ansbach in die bayer. Mieterschutzverordnung nicht möglich

(C) Luise Mortag

Jeder Mieter möchte möglichst wenig Miete bezahlen. Dieser Wunsch ist verständlich.
In Ansbach gibt es aber nicht einmal einen offiziellen Mietspiegel.
Auf der städtischen Homepage sind lediglich die Durchschnittswerte pro qm Mietwohnung genannt. Diese bewegen sich von 6,81 € pro qm für 5-Zimmer-Wohnungen und 11,15 € für 1-Zimmer-Wohnungen, speziell für Studenten.
Die von der OLA geforderte Aufnahme in die bayerische Mieterschutzverordnung ist rechtlich nicht möglich. Nach umfangreichen Gutachten wurden in diese Verodnung vier kreisfreie Städte aus Mittelfranken aufgenommen. Dies sind Erlangen, Fürth, Nürnberg und Schwabach.
Ansbach erfüllt die Kriterien für eine besondere Gefährdung, dass keine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung stehen, eben nicht.
Außerdem tritt die oben angeführte Mieterschutzverordnung bereits am 31.12.2021 schon wieder außer Kraft.
Der Handelsblatt behauptet in einem Artikel vom 23.11.2020 gar, dass ein Mietendeckel den Wohnungsmarkt und damit die Mieter gerade nicht entlastet. Nötige Sanierungsarbeiten würden demnach verschoben oder gar nicht durchgeführt. Unterlassene energetische Sanierungen verteuern für viele Mieter so die Nebenkosten.
Die Stadt Hamburg wählt einen Weg ohne Mietpreisbremse. Die Hansestadt stellt genügend neue Baulandflächen zur Verfügung und fördert so den Bau von neuem Wohnraum.
Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes müssen Bauausschuss und Stadtrat entscheiden, ob der Hamburger Weg auch in Ansbach, vielleicht auch nur in Teilen, umsetzbar ist.

Manfred Stephan
BAP-Fraktionsvorsitzender

Foto-Copyright: Luise Mortag