Pressemitteilung: BAP zur Behandlung von Straßenbegleitgrün

Nicht nur Landwirte müssen etwas tun, um die Artenvielfalt zu erhalten. Jetzt sind auch die Kommunen am Zuge und müssen die Pflege auf ihren Flächen nach ökologischen Gesichtspunkten ausrichten.

Biodiversität
Mit der Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ durch die Oberbürgermeisterin Seidel im Jahr 2010 und einem einstimmigen Beschluss des Umweltausschusses hierzu ist die Stadt Ansbach auch eine Handlungsverpflichtung eingegangen. So muss eine naturnahe Pflege öffentlicher Grünflächen u.a. mit weitgehendem Verzicht auf Pestizide und Düngung und Reduktion der Schnittfrequenz (ökologisches Grünflächenmanagement) erfolgen.

Vorschläge der BAP zur Bewirtschaftung von Straßenbegleitgrün
Die Mahd der Grünstreifen zwischen den Straßenpfosten (Bankett, ca. 1 Meter breit) wird im wesentlichen wie bisher mit dem Schlegelmäher erfolgen. Allerdings wird (wie in vielen anderen Landkreisen auch) nur noch einmal jährlich gemäht. Dieser Schnitt soll nicht vor Anfang Juni und nicht später als Ende September erfolgen. Dabei ist darauf zu achten, dass jedes Jahr an einer anderen Stelle begonnen wird und die Mahd alternierend (z.B. eine Strecke zwischen 2 Ortsteilen nur zur Hälfte im Juni und den zweiten Teil im September) erfolgt, um eine möglichst gute Wiederbesiedlung von Insekten und anderen kleinen Tieren die Chance zur Wiederbesiedlung zu geben.
Die Grasnarbe soll nicht beschädigt werden. Deshalb ist beim Schnitt ein Bodenabstand von 5 cm bis 10 cm einzuhalten. Um den Boden zu schonen, findet bei Regen keine Mahd statt.
An Wald- und Heckenrändern, sowie Grünstreifen mit magerem Charakter genügt eine Mahd alle zwei Jahre. Ökologisch wertvolle Bereiche sollen nicht gemulcht werden.
Zur Mahd des Straßenbegleitgrüns außerhalb der Bankette soll verstärkt ein Balkenmäher eingesetzt und bei möglichst vielen Bereichen auf ein Mulchen verzichtet werden.
Auf eine Mahd und ein Mulchen von Banketten bei nicht gewidmeten Wegen und sogenannten „Flurbereinigungswegen“ ist zu verzichten. Die öffentlichen, für den Naturschutz interessanten, Grünflächen (z.B. Streuobstwiesen, Überschwemmungsgebiete, Hanglagen) sollen künftig nach einem noch zu erstellenden Pflegeplan (Balkenmäher, Mahdzeitpunkt, Grüngutverwertung) bewirtschaftet werden.

Weg- und Straßenränder
Weg- und Straßenränder sind vielerorts wichtige Lebensräume einer äußerst artenreichen und vielgestaltigen Pflanzengesellschaft, je nach Standort mit unterschiedlichem Artenspektrum. Mehr als 500 Pflanzenarten sind in diesen Saumbereichen anzutreffen. Zahlreich sind auch die Tierarten, welche die Saumbiotope als Nahrungsquelle, Unterschlupf oder Rückzugsgebiet nutzen. Vor allem sind hier die Insekten zu nennen, die wiederum für zahlreiche Insekten fressende Vögel, für kleine Säugetiere, Reptilien und Amphibien eine wichtige Nahrungsquelle darstellen. Deshalb gilt es aus der Sicht von Natur- und Landschaftsschutz, die Randbereiche längs von Wegen (Waldwege, Wege in Parkanlagen, Radwege, Feld- und Wiesenwege) und Straßen (insbesondere Straßen mit breitem Straßenbegleitraum inkl. Böschungen und Gräben) nicht zu zerstören, sondern als bedeutende Lebensräume und Refugien für Pflanzen- und Tierarten zu erhalten und in ihrer Artenfülle zu fördern.
Ausnahmen sind die Bankette und die Randstreifen stark befahrener Straßen, die durch Abgase, Staub, Reifenabrieb, Streusalz und die von ihnen ständig ausgehende tödliche Gefahr kaum oder nicht als Biotope geeignet sind.

Empfehlungen zur Pflege von Weg- und Straßenrändern:
Für den Arten- und Biotopschutz ist entscheidend, wann, wie oft, wo und wie gemäht wird.
Randstreifen mit Wiesenpflanzen sollten nicht während der Hauptblütezeit, sondern erst nach Abschluss der Grasblüte gemäht werden, die – je nach – Witterung und Höhenlage – etwa Mitte Juli zu erwarten ist. Dagegen sollten krautreiche, rückwärtig liegende Böschungen und Gräben nur teilweise und nicht vor Ende September geschnitten werden. Dasselbe gilt für Magerrasen.
Fluren niederwüchsiger, einjähriger Kräuter, Hochstaudenfluren und Waldsäume sollten möglichst wenig gestört werden. Wo immer das Gelände es zulässt, sollten Balkenmäher statt Schlagmäher benutzt werden, um sowohl Grasnarben nicht zu verletzen und – Blattrosetten zu erhalten als auch Tiere weder zu verstümmeln noch zu töten.
Beim Mähen von Straßen- und Wegrändern ist Vorsicht und Sensibilität geboten.

Straßenrand gemulcht

Der Verzicht auf Düngung, auch nicht durch Mulchmaterial, ist entscheidend für die Entwicklung artenreicher Lebensräume. Zudem ist die Durchwurzelung von nährstoffarmen Standorten besser als von nährstoffreichen, weil die Pflanzen mit ihren Wurzeln tief in den Boden vordringen müssen, um ausreichend Nährstoffe zu finden. Düngung verschiebt das Verhältnis von unterirdischer Pflanzenbiomasse zu oberirdischer zugunsten der oberirdischen Biomasse, wodurch wiederum der Pflegeaufwand erhöht wird. Nährstoffarme Böschungen sind daher besser durchwurzelt und somit auch stabiler gegenüber mechanischen Belastungen wie Hochwässern.
Die Pflege erfolgt am besten durch Mahd, bei der anschließend das Mähgut getrocknet und entfernt wird. Auf ein Mulchen mit einem Saugmäher ist möglichst zu verzichten, da diese Pflegemethode zahlreiche Kleintiere tötet. Die Pflegeintensität orientiert sich an der Produktivität der Flächen, d.h. an der Nährstoffversorgung. Ideal ist ein Schnitt im Spätsommer oder Herbst, bei stärkerem Vegetationswachstum auch für einen begrenzten Zeitraum zwei Schnitte pro Jahr und Entfernung des Mähgutes. Kleinere Bereiche, die nur alle zwei oder drei Jahre gemäht werden, fördern die Strukturvielfalt und damit die Artenvielfalt zusätzlich. In wichtigen Lebensräumen für Insekten ist eine zeitlich versetzte bzw. abschnittsweise Mahd ideal, da eine großflächige Mahd blütenbesuchenden Insekten schlagartig die Nahrungsgrundlage entzieht.