Antrag Vorgezogener Trägerausgleich

An die                                                                                                                                      Ansbach, 27.06.2017
Oberbürgermeisterin
Carda Seidel
Stadthaus
91522 Ansbach

Vorgezogener Trägerausgleich

Antrag:
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadt Ansbach gewährt Anregiomed zum 1.11.2017 einen vorgezogenen Trägerausgleich in Höhe von 1,8 Mio Euro (gemäß Satzung §14 sind dies 30% aus der gewünschten Summe von 6 Mio Euro).
Der vorgezogene Trägerausgleich wird nur unter folgenden Bedingungen gewährt:
Wiederinbetriebnahme eines 24 h- Bereitschaftsdienstes am Klinikum in Ansbach für den Linksherzkatheder
Anpassung der Satzung in §9, z.B. einfügen eines neuen (5) mit folgendem Inhalt: „auf Beschluss des Trägergremiums (Kreistag bzw. Stadtrat) kann der Landrat bzw. die Oberbürgermeisterin die Stimmen (6) aller Verwaltungsräte an sich ziehen und für den Landkreis bzw. für die Stadt geschlossen abstimmen.

Der Haushaltsreferent wird gebeten die notwendigen technischen Änderungen bei den Haushaltsstellen 5500 und 9000 vorzunehmen.

Beschlusslage:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17.11.2016 beschlossen:
„Dem gKU ANregiomed soll in Absprache mit dem Landkreis Ansbach im Frühjahr 2017 ein Trägerdarlehen / ein Vorschuss auf Trägerausgleichszahlungen in Aussicht gestellt werden. Die Rückzahlung soll in drei gleichen Raten in den Jahren 2018 bis 2020 erfolgen und wird von den bereits feststehenden Trägerausgleichszahlungen des jeweiligen Jahres einbehalten.
Der Stadtrat behält sich vor, hierzu einen entsprechenden Darlehensvertrag / eine Ver-einbarung nach Vorlage des Rohentwurfs „Jahresabschluss 2016″ und der Vorlage der aktuellen Zahlen für 2017 zu beschließen. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen werden durch die Mittelbereitstellung von 2,4 Mio. € im Haushalt 2017 geschaffen.
Die Finanzierung im Haushalt 2017 erfolgt durch eine weitere Neuverschuldung von 2,4 Mio. € erfolgen, die bis zum Haushaltsjahr 2020 zurückzuführen ist.
Ab Februar 2017 ist die detaillierte Beratung und Entscheidung im Stadtrat vorzubereiten. „

Aus der Niederschrift:
„c) Darlehen für ANregiomed
Im Stadtrat wurde am 11.10.2016 darüber berichtet, dass ANregiomed gemäß dem Konsortialvertrag sowie der KUV die Trägerausgleichszahlungen, bis zum Ausgleich durch Stadt und Landkreis Ansbach, fünf Jahre vorfinanzieren muss. Nachdem derzeit nicht erkennbar ist, dass in den nächsten Jahren schwarze Zahlen beim gemeinsamen Kommunalunternehmen ANregiomed entstehen können, muss das gemeinsame Kom-munalunternehmen ANregiomed die bereits bekannten Trägerausgleichszahlungen vor-finanzieren. Diese Vorfinanzierung kann nicht allein aus dem Kreditrahmen des Unter-nehmens für den laufenden Betrieb entnommen werden. Deshalb sind die Engpässe bei der Liquidität entstanden, die sich im kommenden Jahr fortsetzen.
Für das Unternehmen gibt es zwei Lösungsmöglichkeiten:
1.) Die beiden Träger des Unternehmens gewähren ein Trägerdarlehen/vorgezogenen Trägerausgleich zur Zwischenfinanzierung. In den Jahren 2018 – 2020 könnte durch Abzug von den Trägerausgleichszahlungen das Darlehen/der vor-gezogene Trägerausgleichgetilgt werden. Hierbei ist an 6 Mio. € gedacht, die sich gemäß den Eigentumsanteilen (40 : 60) auf die Träger verteilen.
2.) Das Unternehmen ANregiomed muss auf dem Kreditmarkt versuchen ein ent-sprechendes Darlehen zur Sicherung der Liquidität zu erhalten. Aufgrund der bekannten Probleme erhält das gKU ANregiomed relativ ungünstige Zinskonditionen.
Im Haushaltsentwurf 2017 sind für die Gewährung eines Trägerdarlehens/eines Vor-schusses an ANregiomed keine Haushaltsmittel enthalten. Der Landkreis Ansbach hat im Oktober 2016 bereits beschlossen, im Haushalt 2017 entsprechende Mittel für eine Überbrückung des Liquiditätsengpasses bereit zu stellen.
Der Stadtrat kann die Mittelbereitstellung haushaltsrechtlich beschließen, für die Aus-zahlung aber einen gesonderten Stadtratsbeschluss sich vorbehalten. Denkbar wäre ein Zeitpunkt nach Vorlage des Rohentwurfs für den Jahresabschluss 2016.

Frau OB Seidel macht explizit darauf aufmerksam, dass die Herzkatheter-Bereitschaft trotz mehrheitlichem Votum nicht umgesetzt wurde, es strukturell etwas verändert werden müsse und die Stadt als Träger mehr Einflussmöglichkeiten haben muss. In einer anschließenden Diskussion werden folgende Punkte angesprochen
• Klinikum soll in kommunaler Trägerschaft bleiben
• Fusion war richtige Weg
• ANregiomed muss Rohentwurf für den Jahresabschluss 2016 sowie aktuelle Zahlen vorlegen
• ausführliche und rechtzeitige Beratung im Stadtrat vor Auszahlung Trägerausgleich
• es müsse ein Zeichen gesetzt werden, um den Ernst der Lage zu erfassen
• Beschlussvorschlag enthält Vorfestlegungen, die so nicht beschlossen werden können
• Prognose noch ungünstiger als angenommen
• Entscheidungen werden immer wieder unter Zeitdruck getroffen
• Gefahr, dass die Liquidität des Klinikums nicht mehr gegeben ist, wenn Beschluss nicht gefasst wird
• an Beschluss müsse Forderungen geknüpft werden
• Erinnerung an Übernahme Trägerausgleich

Herr Porzner beantragt Schluss der Rednerliste. Hiermit besteht Einverständnis.
Herr Schwarzbeck verliest einen neu formulierten Beschlussvorschlag, in dem die Forderung, im Februar nochmal grundsätzlich über die Thematik zu diskutieren, verankert ist.
Herr Schaudig hält es für ganz wichtig, dass spätestens im Februar im Stadtrat detailliert über das Thema beraten wird und mit welchen Vorgaben und in welcher Höhe die Stadt Mittel bereitstellt. Dies soll im Beschlussvorschlag so mit aufgenommen werden.“

Hannes Hüttinger
BAP-Stadtrat