BAP Antrag Sozialtarif Strom

Fraktion der
Bürgerinitiative Ansbacher Parteiloser e.V.

An Ansbach, 07.11.2012
die Oberbürgermeisterin
Carda Seidel
Stadthaus
91522 Ansbach

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Seidel,

der folgende Antrag wird hiermit zur Behandlung im Stadtrat und im Ausschuss Soziales gestellt.

Sozialtarif Strom

Antrag:

Die BAP beantragt, dass die Verwaltung beauftragt wird, eine unbürokratische Entlastung von einkommensschwachen Bürgern durch den Verzicht auf den Grundbetrag für die Beziehung von Strom bei den Ansbacher Stadtwerken zu ermöglichen. Dabei sollte versucht werden, die Ansbacher Stadtwerke an den Kosten zu beteiligen.

Begründung und Erläuterung:
Gerade durch die jetzige Welle von Strompreiserhöhungen, die auch in Ansbach sehr deutlich ausfällt, drängen insbesondere die Wohlfahrtsverbände, Familien mit geringem Einkommen zu entlasten, da die Stromkostensteigerungen durch Sozialleistungen nicht kompensiert werden und die betroffenen Personengruppen schon jetzt oft am Rande der Existenz leben müssen. Der Regelsatz für ALgII-Empfänger beträgt 364.- Euro. Darin ist ein rechnerischer Betrag für die Stromkosten in Höhe von 28,12 Euro pro Monat (337,44 Euro pro Jahr) enthalten, der unter Berücksichtigung der Grundgebühr (Ansbach 88,68 Euro) für rund 1000 kWh im Jahr ausreicht.

Die Einsparung sollte durch eine Beratung der Bevölkerungsgruppen begleitet werden, mit dem Ziel, die ersparten Kosten in Energiesparmaßnahmen (z.B. Leuchtmittel) zu investieren.

Eine Reihe von Energieversorgern gewährt bereits heute einkommensschwachen Familien einen Sozialrabatt. So haben die Töchter des E.ON-Konzerns bereits seit 2006 Sozialtarife in ihr Programm aufgenommen. Wer eine Befreiung von den Rundfunkgebühren nachweisen kann, erhält je nach Tochtergesellschaft unterschiedliche Vergünstigungen. Im Falle von Eon Thüringen besteht der Sozialrabatt darin, dass die Grundgebühr des Grundversorgungstarifs erlassen wird.
Die Stadtwerke Barmstedt erlassen die Grundgebühr und liefern gratis 250kWh Strom für diesen Personenkreis.

Jährlich werden in Deutschland rund 800.000 Stromsperren wegen verzögerter oder ausbleibender Zahlungen verhängt, was etwa 2 Prozent aller Anschlüsse entspricht. Die unterbrechungsfreie Versorgung mit Strom und Gas ist also keineswegs für alle Verbraucher selbstverständlich, und dies obwohl hierfür strenge gesetzliche Regeln bestehen und die Energieversorgungsunternehmer unzählige Mahnungen an säumige Zahler verschicken. In vielen Fällen hilft auch das städtische Sozialamt mit dem Fond „Bürger in Not“.

Wir sind der Meinung, dass die Energieversorger bei der Bereitstellung von Sozialtarifen in der Pflicht stehen. Die Ansbacher Stadtwerke sollten sich an den Kosten bzw. entgangenen Einnahmen beteiligen und zugunsten einkommensschwacher Verbraucher auf Gewinne verzichten. Wir geben zu bedenken, dass auch die Ansbacher Stadtwerke indirekt von dem Sozialtarif profitieren werden – es fallen weniger Stromsperrungen an, die durchaus mit Material- und Personalkosten für das Unternehmen verbunden sind. Ebenso nicht unerheblich wäre der Imagegewinn des Unternehmens.

Nach unseren Vorstellungen sollten auch in Ansbach anspruchsberechtigte Personen sein, die eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht erhalten und hierfür bereits einen Antrag gestellt und einen entsprechenden Nachweis erbracht haben. Die Veränderungen bei der Erhebung der Rundfunkgebühren ab 2013 sind dann entsprechend zu berücksichtigen.

Schätzungsweise könnten in unserer Stadt zur Zeit rund 1000 Haushalte in diese Personengruppen fallen (ca. 5% der Ansbacher Haushalte, siehe Anlage). Bei einer Grundgebühr von brutto 88,68 pro Jahr betragen die Gesamtkosten rund 90.000.- Euro. Diese sollten von den Stadtwerken und der Stadt je ungefähr zur Hälfte getragen werden.
Wenn die Stadtwerke nicht zu einer positiven Resonanz überzeugt werden können, so sollte die Stadt die gesamten Kosten übernehmen.

Für die Fraktion

Gez.
Rainer Meier und Manfred Stephan