BAP fordert von den Stadtwerken, den Strompreis ab 2022 zu senken

Bei der Stromversorgung kommt die Energiewende gut voran. Mehr als ein Drittel des Bedarfs stammt heute aus regenerativen Quellen. Durch das steigende Angebot einer umweltfreundliche Stromerzeugung sind die Beschaffungskosten für die Stromversorger von 2011 bis 2020 stark gesunken, allerdings 2021 auch wieder etwas gestiegen.

Trotz dieser günstigen Entwicklung haben viele Energieversorger diese Einsparungen nicht an die Verbraucher weitergegeben. So auch die Stadtwerke Ansbach. Von 2012 bis 2020 ist der Preis für eine KWh Strom für den Normalverbraucher von 22,37 Cent auf 29,81 Cent pro Kilowattstunde gestiegen.

Die Bundesregierung hat zum 1.1.2021 die EEG-Umlage gesenkt und angekündigt, auch ab 1.1.2022 die Umlage abzusenken. Nachdem im Jahr 2021 eine CO2-Abgabe u.a. für Gas und Benzin eingeführt wurde, soll der Strompreis nach dem Wunsch vieler Politiker sinken, um die Bürger nicht zu sehr zu belasten.

Würden die Stadtwerke Ansbach den Strompreis 2022 erhöhen anstatt abzusenken, wären die Argumente und Versprechungen der Bundesregierung und der Parteien Makulatur und die Senkung der EEG-Umlage würde nicht beim Bürger ankommen.

So fordert die CDU den Preis für CO2-Emissionen schneller anzuheben als geplant – und trotzdem, so die Abgeordneten Dobrindt (CSU) und Andreas Jung (CDU) soll der Strom billiger werden. Jungs Konzept sei ein Doppelpaket für den Klimaschutz: „Denn beides hilft dem Klima, ein höherer CO2-Preis genauso wie ein niedriger Strompreis“

„Wir müssen sehr genau darauf achten, dass bei der Umsetzung unserer Klimaziele keine sozialen Schieflagen entstehen“, sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) der Deutschen Presse-Agentur.

Die SPD will als Mittel zur Entlastung der Bürger eine Abschaffung der EEG-Umlage bis 2025 durchsetzen. Dies bekräftigte auch Kanzlerkandidat Olaf Scholz bei einem TV- Triell, der zugleich für einen „moderaten“ Anstieg des CO2-Preises für Verkehr und Wärme warb.

In der Diskussion ist seit einigen Jahren die EEG-Umlage, auch Ökostromumlage genannt. Sie dient dazu, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gewährte Förderung von Ökostrom zu finanzieren. Ihre Höhe bestimmen die Übertragungsnetzbetreiber jedes Jahr neu. 2018 betrug sie 6,792 Cent pro Kilowattstunde. Durch einen Bundeszuschuss fällt die EEG-Umlage 2021 auf 6,500 und ab 2022 nach heutigem Stand auf 6,000 Cent pro Kilowattstunde.

Damit verringert sich der von den Stromunternehmen zu bezahlende Strompreis um 0,5 Cent pro Kilowattstunde.

Die BAP fordert den örtlichen Stromversorger auf, diese Senkung an die Verbraucher weiterzugeben und den Strompreis entsprechend zu senken.