Erklärung zu den Vorgängen der Erweiterung Kindergarten Schalkhausen

Entgegen anderer Gerüchte stehen die Stadträte der BAP weiterhin zu ihrer Entscheidung, die Kosten der Erweiterung des Kindergartens Schalkhausen auch von Seiten der Stadt Ansbach zu fördern. Die Förderung muss aber aufgrund der Gleichbehandlung mit anderen Kindertagesstätten in der bisher beschlossenen Höhe bleiben.

Der Träger des Kindergartens Schalkhausen ist die evang.- luth. Kirchengemeinde Schalkhausen. Vom Freistaat Bayern wurden zur Förderung von Kinderbetreuungseinrichtungen Zuschüsse in Höhe von 90% der entstehenden (förderfähigen) Kosten in Aussicht gestellt. Hierfür wurde als letzter Tag für die Antragstellung der 31.08.2019 festgelegt. In Abstimmung mit der Stadt Ansbach wurde mit allen Stimmen der BAP im Stadtrat entschieden, dass die Erweiterung des Kindergartens zusätzlich in gleicher Höhe gefördert wird, wie jede andere Kinderbetreuungseinrichtung im Stadtgebiet auch.

Nach Informationen von Stadträten der BAP wurde seitens der Kirchengemeinde Schalkhausen der Förderantrag leider erst nach dem festgelegten Stichtag bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht. Infolgedessen sinkt die staatliche Förderung deutlich (65 – 80%!), sodass jetzt eine erhebliche Finanzlücke entstehen wird, die nun aber leider vom Träger des Kindergartens aufgrund des eigenen Versäumnisses getragen werden muss.

BAP-Stadtratsfraktion