Erstwohnsitzkampagne für Studierende

Auf Antrag der BAP-Fraktion (siehe Details) können Studierende an der Hochschule Ansbach ab Januar 2015 erstmals den „Ansbach-Bonus“ in Höhe von 84 Euro beantragen.

Einzige Bedingung ist die Erstwohnsitznahme in der Stadt Ansbach bis zum 31. Dezember. Anträge können unter www.ansbach.de heruntergeladen werden.

Antrag:

An        Ansbach, 06.02.2014
Frau Oberbürgermeisterin
Carda Seidel
Stadthaus
91522 Ansbach

Erstwohnsitzkampagne bei Studierenden an der Hochschule Ansbach

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Seidel,

bitte stellen Sie den folgenden Dringlichkeitsantrag zur Abstimmung im nächsten Wirtschaftsausschuss am 10.02.2014.

Die Bürgerinitiative Ansbacher Parteiloser beantragt, jedem an der Hochschule Ansbach Studierenden bei Erstwohnsitznahme in Ansbach rückwirkend für 2014 den Jahresbeitrag zum Studentenhilfswerk zu bezahlen.

Begründung:

Derzeit studieren an der Hochschule Ansbach rund 3000 Studentinnen und Studenten. Nur ein sehr geringer Teil davon hat seinen Hauptwohnsitz in Ansbach. Die bisher schon durchgeführten „Werbeaktionen“ sind gut und sollten beibehalten werden.

Andere Hochschulstädte haben jedoch zusätzlich Anreize für Studierende geschaffen, damit diese ihren Hauptwohnsitz an den Hochschulstandort verlegen. So wird von einigen Kommunen z.B. der Anwohnerparkschein, das Jahresticket für den ÖPNV oder der Beitrag zum Studentenhilfswerk bezahlt.

Die Bürgerinitiative Ansbacher Parteiloser beantragt, ab dem kommenden Semester allen Studentinnen und Studenten, die sich mit Erstwohnsitz in Ansbach anmelden, rückwirkend auf Antrag die Mitgliedsgebühr für das Studentenwerk zu bezahlen. Derzeit sind das jährlich 84 Euro.

Der Antrag benötigt keinen Deckungsvorschlag, da die Zuschüsse erst im Jahr 2015 ausbezahlt werden müssen und außerdem durch die dann fälligen Schlüsselzuweisungen mehr als gedeckt wären.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Stephan
BAP-Fraktionsvorsitzender