Gemeinsamer Antrag Neugestaltung Verwaltungsgebäude

Gemeinsamer Antrag der Stadträte Wolfgang Bartusch, Hannes Hüttinger, Dr. Paul Kupser, Boris Andre Meyer,
Hubert Müller und  Gerhard Sauerhammer zur Neugestaltung der Verwaltungsgebäude am Martin-Luther-Platz.
 

An    Ansbach, 20.12.2012
die Oberbürgermeisterin
Carda Seidel
Stadthaus
91522 Ansbach
per e-mail
 

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Seidel,

der folgende Antrag wird hiermit zur Behandlung in der nächsten Stadtratssitzung gestellt. Eine Vorbesprechung im Bauausschuss erscheint angebracht.

Neugestaltung der Verwaltungsgebäude am Martin-Luther-Platz

Antrag:

Die Bauverwaltung wird beauftragt die Voraussetzungen für eine offene Diskussion im Rahmen einer breiten Bürgerbeteiligung über die Gestaltung und Nutzung des Schrammhauses zu schaffen.
In diesem Meinungsbildungsprozess einer künftigen Nutzung sollen auch die städtischen Verwaltungseinrichtungen Stadthaus, Rathaus und die Verwaltungsgebäude in der Nürnberger Straße und die Belange der Innenstadt mit einbezogen werden.
Um die Beteiligung möglichst vieler Bürger, Gewerbetreibender und Vereine zu ermöglichen soll noch im 1. Quartal 2013 eine erste öffentliche Veranstaltung stattfinden.

Begründung und Erläuterung:

Der Stadtrat hat bei den Haushaltsberatungen im November 2012 Mittel für eine Planung und vorbereitende Arbeiten für das Areal um das Schrammhaus und den Robert-Limpert-Hof eingesetzt. Der Stadtrat hat sich dafür ausgesprochen im Frühjahr 2014 einen Teil des Gebäudekomplexes abzubrechen und anschließend sofort mit dem Wiederaufbau zu beginnen. Eine Baulücke (auch für nur kurze Zeit) soll vermieden werden.
Ziel unseres gemeinsamen Antrags soll es sein mit möglichst wenig Vorgaben einen Meinungsbildungsprozess in einem offenen Dialog für eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung und Modernisierung der städtischen Verwaltung in der interessierten Bevölkerung in Gang zu setzen.
Die Nutzungen der Gebäude sollen sowohl den Erfordernissen einer modernen Stadtverwaltung genügen, als auch die Gestaltung der Gebäude soll sich in das Stadtbild einfügen. Selbstverständlich sollte dabei der barrierefreie Zugang zu allen neu geschaffenen und soweit möglich und vertretbar auch zu den bestehenden Räumlichkeiten sein.

gez
Bartusch Hüttinger Kupser Meyer Müller Sauerhammer