Haushaltsrede der BAP 2014

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates,
meine sehr geehrten Damen und Herren!

„Das höchste Ziel des Kapitals ist nicht Geld zu verdienen, sondern der Einsatz von Geld zur Verbesserung des Lebens.“
Etwas abgewandelt lässt sich der Satz des Autobauers Henry Ford auch auf die Haushaltssituation in Ansbach übertragen.

Nach Art. 62 Abs. 2 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen soweit vertretbar und geboten aus besonderen Entgelten und aus Steuern zu beschaffen, wenn die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen.

Der letzte Halbsatz ist aktuell wohl unstrittig. Die BAP sah deshalb eine geringfügige Steuererhöhung auch für vertretbar und geboten an. Aus Redebeiträgen von SPD und ÖDP konnte man bei den Haushaltsberatungen heraushören, dass man unseren Überlegungen eventuell 2016 sogar näher treten könnte.

Bei der Straßenausbaubeitragssatzung und der Einführung von Straßenreinigungsgebühren handelt es sich auch um vorrangige Einnahmemöglichkeiten, die einer Kreditaufnahme prinzipiell vorangestellt werden müssen.
Keine BAP-Meinung!
Der Kommunale Prüfungsverband hat dies bereits im Rahmen einer überörtlichen Prüfung 2007 der Stadt ins Stammbuch geschrieben. Die Regierung von Mittelfranken verweist im Rahmen der Haushaltsgenehmigungen regelmäßig auf eben diese Prüfungsfestellungen und hat bisher wegen der „unproblematischen Haushaltslage“ von einer näheren rechtsaufsichtlichen Prüfung Abstand genommen.
Wie lange will die Stadt den drohenden Zeigefinger der Rechtsaufsichts- behörde noch ignorieren?
Was aber spricht gegen eine maßvolle Anhebung von Grund- und Gewerbesteuer? Bei der von der BAP beantragten Erhöhung des Hebesatzes auf je 390 Punkte würde die Stadt Ansbach immer noch, zum Teil sogar deutlich, unter den Festsetzungen vergleichbarer Städte und Nachbargemeinden liegen. In Schwabach beträgt der Hebesatz bei der Gewerbesteuer 390 und in Fürth sogar 440 Punkte. Die Nachbargemeinden
Burgoberbach oder Leutershausen haben den Hebesatz bei der Grundsteuer B auf 400 bzw. sogar 440 Punkte festgesetzt.

Uns ist durchaus bewusst, dass eine höhere Grundsteuer teilweise auf die Mieter umgelegt wird. Die monatliche Zusatzbelastung dürfte aber, je nach Wohnungsgröße, im niedrigen einstelligen Eurobereich bleiben.

Aber viel wichtiger: Nach der Unternehmenssteuerreform 2008 können Personenunternehmen die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400 auf die Einkommenssteuer anrechnen. Für viele Ansbacher Gewerbesteuerzahler hätte sich bei Annahme des BAP-Antrages also keinerlei Mehrbelastung ergeben. Unser Kämmerer dagegen hätte sich freuen können. Die Gewerbesteuer bleibt, außer der Abführung der Gewerbesteuerumlage, komplett bei der Stadt. Von der Einkommenssteuer erhält jede Kommune nur einen relativ kleinen Anteil.

Neben den maßvollen Steuererhöhungen, die die Einnahmesituation unserer Stadt dauerhaft verbessern würden, haben wir schweren Herzens auch den Verkauf des Retti-Palais beantragt.
Die temporäre Öffnung des denkmalgeschützten Hauses im Rahmen der Ausstellung „Zeitenwende“ über die Sommermonate hat sicher weit über die Grenzen Ansbachs hinaus mögliche Kaufinteressenten auf das lange leer stehende Objekt aufmerksam gemacht. Der Zeitpunkt für einen Verkauf wäre jetzt also günstig – ehe das Palais wieder im Dornröschenschlaf des öffentlichen Interesses versinkt.
Hier sieht die BAP die Lage ähnlich wie die Kollegen Schaudig und Schalk. Ich erinnere mich an einen FLZ-Artikel im August dieses Jahres, als beide einen Verkauf für möglich hielten. Denn auch wir glauben: Einen Sanierungsbetrag im knapp zweistelligen Millionenbereich wird die Stadt Ansbach in naher, auch in ferner Zukunft, nicht schultern können. Wir haben deshalb beantragt, das Retti-Palais zum ungefähren „Marktwert“ zu veräußern. Hierbei müsste sich ein Käufer natürlich zwingend verpflichten, das Gebäude zeitnah und denkmalgerecht zu sanieren.

Der Verkauf des unsanierten Altbaus der Weinbergschule ist die einzige Chance, zeitnah für die Grundschule zwei oder drei weitere neue Klassenzimmer zur Verfügung zu stellen. Die Stadt kann in den Jahren 2016-2018 im Schnitt nur 12 Millionen Euro investieren. Mindestens vier Millionen Euro Sanierungskosten, zumal ohne jede staatliche Förderung, lassen sich nicht seriös darstellen. Die öffentlichen Beteuerungen für die Weinbergschule stehen aus unserer Sicht im krassen Gegensatz zu den Haushaltsbemühungen der entsprechenden Fraktionen: Denn keine Fraktion hat die Sanierungskosten in ihre mittelfristige Planung eingestellt. Das Gebäude in kommunaler Hand halten zu wollen, sind also bislang nur öffentlichkeitswirksame, leere Versprechungen.
Allerdings würden wir uns anderweitigen neuen Ideen auch nicht verschließen wollen.

Ein Schulentwicklungskonzept zu fordern, das man selbst vor genau drei Jahren – übrigens einstimmig – im Stadtrat mit verabschiedete, kann eigentlich nur Kopfschütteln hervorrufen. Will jemand eine Fortschreibung dieses Konzeptes, Schülerzahlen und Prognosen haben sich ja kaum verändert, muss er einen Antrag stellen. Der Schul- und Kulturausschuss müsste dann darüber beraten. Die Aufgabe von Grundschulstandorten ist mit der BAP allerdings nicht zu machen.
Die Kritik an der Oberbürgermeisterin, sie müsste ein neues Schul- lentwicklungskonzept vorlegen, geht hier wieder einmal völlig ins Leere.

Verständnis haben wir für die Kollegen der ÖDP. Auch wir haben lange überlegt, ob wir heuer überhaupt Änderungsanträge stellen sollen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf enthält trotz aller bekannten Finanzierungsprobleme, viele, viele, wichtige, in die Zukunft gerichtete Investitionen, die der Stadt und ihren Bürgerinnen und Bürgern großen Nutzen bringen werden.

Ich möchte hier nur wenige stichpunktartig anführen:
– Weiterführung der Neugestaltung der Promenade
– Errichtung der Kinderkrippe im Kindergarten Heinrich-Puchta-Str.
– Neubau des Kindergartens in Meinhardswinden
– Beteiligung am Neubau der Realschulturnhalle des Landkreises
– Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED – Leuchtmittel und Straßenerschließung des Gewerbegebietes Elpersdorf

Für die BAP wäre auch der komplett kostenlose Kindergartenbesuch eine wichtige Investition in die Zukunft gewesen. Die Stadt Ansbach könnte dadurch bei den sogenannten weichen Standortfaktoren weiter punkten. Leider haben bei der Abstimmung einige Kolleginnen und Kollegen ihre eigenen Wahlversprechen vergessen.

Kommen wir zu Ausgaben, die leider nicht in die Zukunft gerichtet sind:
Hier müssen die außerplanmäßigen Zahlungen für das gemeinsame Kommunalunternehmen ANregiomed angesprochen werden. 2015 müssen die Ansbacher allein über 2 Millionen Euro für den Verlustausgleich vergangener Jahre an das Klinikunternehmen überweisen.
Wann die versprochene Sanierung des Bettentraktes endlich beginnt und die Notaufnahmestation weitergebaut wird, bleibt abzuwarten.

18 Monate nach der Klinikfusion sollten zumindest kleine Ergebnis- verbesserungen erkennbar sein. Schließlich, und daran muss noch einmal erinnert werden, hat Vorstand Dr. Goepfert eigentlich schon für das Jahr 2012 schwarzen Zahlen versprochen.
Die unter seiner Führung angefallenen Verluste liegen jedoch deutlich im zweistelligen Millionenbereich. Welche Folgen würde ein solches Wirtschaften in einem privaten Unternehmen nach sich ziehen?
Ein weiteres untätiges Zuwarten auf „bessere Zeiten“ ist unverantwortlich.
Nur Einigkeit der städtischen Verwaltungsräte, wie kürzlich die fraktions- übergreifende Pressemitteilung zur Rücknahme der patientengefährdenden Herzkatheterrufbereitschaft, kann die Stadt Ansbach vor weiteren hohen Ausgleichszahlungen bewahren.

Um von den Patienten angenommen zu werden und wirtschaftlich erfolgreich zu sein, ist es dringend notwendig, die Lippenbekenntnisse zur Schwerpunktklinik Ansbach in die Tat umzusetzen. Leider erleben wir mit dem zum Glück erfolglosen Versuch die Herzkatheterrufbereitschaft zu ändern und mit dem Aufbau eines weiteren Katheterplatzes in Rothenburg das Gegenteil, nämlich die Aushöhlung des Klinikum Ansbach!
Patienten und die zuweisenden Ärzte erwarten von einer Schwerpunktklinik, dass die meisten Krankheiten, Unfälle usw. dort behandelt werden können und eine Verlegung nur in ein größeres Zentrum erfolgt, sofern dies notwendig sein sollte.

Das Gesamthaushaltsvolumen des städtischen Haushalts beträgt im kommenden Jahr rund 123 Millionen Euro. Investitionen sind in Höhe von 14,3 Millionen Euro geplant. An neuen Schulden sollen 735.000 Euro aufgenommen werden.

Apropos Schulden: Fast könnte man glauben, das ist das Unwort des Jahres in Ansbach.
Ich erinnere mich an eine frühere Rede von Otto Schaudig, der damals von intelligenten Schulden sprach. Also solchen, die dazu dienen kommunale Werte zu erhalten oder zu schaffen. Genau dafür sollen die neuen Kredite eingesetzt werden.

Ohne Neuverschuldung hinterlassen wir vielleicht den nachfolgenden Generationen keine Zinsbelastungen. Dafür aber Straßenwüsten mit Schlaglöchern und jede Menge energetisch katastrophaler Gebäude, die unsere Kinder und Enkel sanieren dürfen.
Die BAP glaubt, der jetzt eingeschlagene Weg ist der klügere.

Knapp 100 Änderungsanträge haben alle sieben Fraktionen zusammen eingebracht.
Wenn nur vier der 100 Anträge eine Mehrheit fanden – ich erinnere:

70.000 € Streichung Sanierung Plattenbelag Platenstraße
60.000 € mehr für die Sanierung der Toiletten an der Luitpoldschule
10.000 € für den Ankauf von Uferstreifen und
10.000 € für die Sanierung des Chemiesaales am THG

kann der Haushaltsentwurf der Verwaltung so schlecht nicht gewesen sein, oder?

Außerdem wurde zwei von Hannes Hüttinger während der Beratung vorgebrachten Anträgen, 300.000 Euro Einnahmemehrung durch Grundstücksverkäufe im Gewerbegebiet Elpersdorf und 20.000 Euro zusätzliche Ausgaben für den barrierefreien Ausbau von Straßen und Wegen, zugestimmt.

Das war’s!

Frau Oberbürgermeisterin wie mir scheint, eine große Mehrheit des Stadtrates ist mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf überaus zufrieden.

Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung: Herr Kollege Porzner, Investitionen zu verschieben, ist nicht gleichbedeutend mit Sparen. Selbst dann nicht, wenn Sie es wie beim Ausbau der Feuchtwanger Straße und bei der Sanierung der Leichenhalle am Stadtfriedhofes auch gleich noch aus der mittelfristigen Planung schieben.

Das beste Negativ-Beispiel dieser „Verschieberitis“ ist doch das unserer Promenade. Ständiges Vor-sich-Herschieben hat die gesamte Baumaßnahme nur unnötig verteuert.
Nur zu verschieben ist ideen- und mutlos – nachhaltiges Wirtschaften sieht anders aus.

Für den Verkauf des Rathausareals 1.000.000 Euro als Deckungsmittel einzusetzen, Herr Porzner, und quasi als Gegenleistung 50.000 Euro Planungskosten für einen irgendwann, irgendwo einmal zu errichtenden Neubau für immerhin 26 städtische Bedienstete zu kalkulieren, bezeichnete Kollege Hayduk zu Recht als Hirngespinst!

Es scheint leicht, einen Haushalt abzulehnen, weil man nicht alle seine Forderungen durchgebracht hat. In der Öffentlichkeit mag es gut an- kommen, wenn man auf Prinzipientreue und Kompromisslosigkeit beharrt.
Was die Ablehnung eines Haushaltes bedeutet, wissen wir: Die Stadt dürfte dann nur noch Pflichtaufgaben durchführen. Das hieße also z.B.:

– der nächste Bauabschnitt an der Berufs- und Wirtschaftsschule müsste verschoben werden
– Beförderungen städtischer Bediensteter wären nicht möglich
– alle freiwilligen Leistungen, wie z.B. der fast kostenlose Kindergartenbesuch oder die kostenlose Nutzung städtischer Hallen durch die Vereine müssten wegfallen und
– der Zuschuss für das Theater Ansbach dürfte maximal in Höhe des Vorjahres gewährt werden.

Dies alles müssen dann diejenigen den Ansbacherinnen und Ansbachern erklären, die keine Verantwortung übernehmen wollen. Wir, die BAP-Stadträte stimmen dem Haushaltsentwurf zu.

Bedanken möchte ich mich im Namen der BAP-Fraktion bei Frau Oberbürgermeisterin Seidel für die sehr gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit in den letzten 6 ½ Jahren.

Ein großes Lob möchte ich allen städtischen Mitarbeitern aussprechen, die es neben ihrer „Tagesarbeit“ auch noch schafften, die vielen Anfragen aus allen Fraktionen stets freundlich und schnellstmöglich zu bearbeiten. Wir fanden immer ein offenes Ohr bei der städtischen Verwaltung.

Im Namen der BAP-Fraktion bedanke ich mich schließlich bei allen Verantwortlichen, die den Haushaltsentwurf in vorbildlicher Weise zusammengestellt haben.
Namentlich gebührt dem Kämmerer, Herrn Schwarzbeck, und Herrn Zobel ein großes Lob für die Vorlage des ausgeglichenen Haushaltes.

Manfred Stephan
BAP-Fraktionsvorsitzender
08.12.2014