Neue Gebührensatzung beschlossen

Die Anpassung der Gebührensatzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen tritt zum 1. September 2021 in Kraft.

Die Fraktionen von CSU, BAP, SPD und FW/Ansbacher stimmten dem Kompromißvorschlag der BAP zu.

Stellungnahme der BAP zu den Kindergartenbeiträgen im Kinderhaus Kunterbunt und zum Antrag auf städtischen Zuschuss der OLA

Ich weiß nicht, ob wir stolz darauf sein sollten oder dass die OLA sich schämen sollte, dass sie den BAP-Antrag zur gebührenfreien KiTa bis 6 Stunden aus dem Jahr 2018, also noch weit vor der Corona-Pandemie, kopiert und für die heutige Sitzung beantragt hat.

So etwas kennt man ja in den letzten Jahren vor allem aus dem Bereich der Dissertationen, leider oft von hochrangigen Politikerinnen und Politikern.

Heute wird allerdings über die KiTa-Gebührensatzung beraten und entschieden.

Wie von unserer Seite bereits oft wiederholt wurde:

Die Kosten für Kindertagesstätten sind unserer Meinung nach, eine staatliche Aufgabe ebenso wie Schulen, da es in der KiTa eben nicht nur um Betreuung der Kinder zugunsten der Eltern geht, sondern durch die frühkindliche Förderung auch ein ausgeprägter Benefit für die Gesellschaft hervorgeht.

Die Neu-Kalkulation der KiTa-Gebühren wurde aufgrund des ständig sinkenden Kostendeckungsgrades (in 2019 nur noch ca. 66%) veranlasst; sie wurde sorgfältig, fachmännisch und seriös durchgeführt und hat nun zu dem vorliegenden Entwurf geführt, der zur Abstimmung ansteht.

Hierbei wurden – auch unter Mitwirkung der BAP – noch Änderungen eingearbeitet, um unbillige Härten für betroffene Familien zu verhindern.

Erreicht wurde u.a., dass die KiTa-Betreuung für das 1. Kind für 3-4h täglich kostenfrei bleibt (bei einem staatl. Zuschuss von mtl. 100 €), für 4-5h sind dann monatlich 15€ und bis zu 6h sind 39€ zu zahlen. Für das 2. Kind muss erst ab einer Buchungszeit von über 6h täglich der Betrag von 9€ pro Monat bezahlt werden.

Ja, wir geben zu, dass die Kostenfreiheit für 4h täglich nicht dem entspricht, was auch, wie bisher, weiterhin unser Wunsch ist – nämlich die Kostenfreiheit bis zu einer Buchungszeit von 6h täglich.

Aber sich etwas wünschen und das auch zu bekommen, sind halt 2 Paar Stiefel.

Wie der Rest der Welt hat die Stadt Ansbach seit ca. 1 Jahr aufgrund der Corona-Pandemie mit Einnahmeverlusten zu kämpfen, die in den nächsten Monaten und Jahren noch exorbitant hoch sein werden.

Daher sind wir nicht so blauäugig, zum jetzigen Zeitpunkt etwas zu fordern, was wir uns wünschen, was aber nur zu bezahlen ist, wenn woanders eingespart wird.

Wenn im Jahr 2021 unerwartete Einnahmen fließen oder sich bei den HH-Beratungen für das Jahr 2022 herausstellen sollte, dass die Einnahmeverluste wunderbarerweise geringer ausfallen und ein finanzieller Spielraum vorhanden ist, werden wir gerne unseren Antrag auf Bezuschussung der KiTa-Betreuung erneut stellen.

Nur noch ein paar Worte zum abgekupferten OLA-Antrag.

Interessant ist im Antrag der Vorschlag zur Finanzierung der Kosten in 2021, die für 4 Monate immerhin ca. 50000€ betragen.

Hier schlägt die OLA doch tatsächlich vor, dass diese Summe aus dem Bereich der Kultur hergenommen werden soll – kann es wirklich wahr sein, dass der Kulturbereich, der durch die Pandemie mehr als andere Wirtschaftszweige leidet, durch diesen Antrag zusätzlich geschwächt wird und soll das evtl. ein Zeichen für die nächsten Jahre sein??

Da es heute, wie eingangs erwähnt, um die Neufassung der KiTa-Gebührensatzung geht, fordern wir die Antragsteller auf, den Antrag zurück zu ziehen und nicht darüber abstimmen zu lassen.

Sollte die OLA über den Antrag abstimmen lassen, werden wir entsprechend meiner Ausführungen von eben, diesen Antrag zum aktuellen Zeitpunkt ablehnen.

Dr. Markus Bucka
23.02.2021