Neue Obergrenzen für Miet-und Heizkosten

Ausschuss für Soziales stimmt BAP-Antrag zu

Die städtischen Zuschüsse für Heizkosten und Wohngeldempfänger wurden letztmals am 01. Januar 2009 angehoben.

Stark gestiegene Heizölkosten (Drei-Jahres-Hoch) und die anhaltende Nachfrage von Studierenden der
Hochschule nach kleinen Wohnungen belasten das Budget von Wohngeldempfängern außerordentlich.

BAP-Stadträtin Adelheid Seiler hat deshalb im Ausschuss für Soziales beantragt, die Obergrenzen für Miet- und Heizkosten anzuheben.

Zur Antragsbegründung führte Adelheid Seiler aus: „Neue kleinere Wohnungen würden derzeit nur noch für Studenten gebaut. Für die armen Leute in Ansbach bliebe hingegen nur teurer und dazu schlechter Wohnraum übrig.“

Einstimmig beschloss der Ausschuss deshalb die Obergrenezn um rund 3% anzuheben, was einer Erhöhung je nach Personenzahl im Haushalt zwischen 11 und 19 Euro pro Monat entspricht.

Im städtischen Haushalt 2012 entstehen dadurch ca. 50.000 Euro Mehrausgaben.

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