Öffnung der Fußgängerzone für Radfahrer

Der gemeinsame Antrag von BAP und ÖDP, Uzstraße und Neustadt probeweise für ein Jahr ganztätig für Radfahrer freizugeben, wurde im Sommer mehrheitlich im Verkehrsausschuss beschlossen. Die CSU will diese eine Jahre Probephase aber nicht abwarten und startete noch oder wegen des Landtagswahlkampfes in Bayern ein Bürgerbegehren.

Man will aber nicht nur das Radfahrer in den beiden Straßen von 10.00 – 18.00 Uhr wieder verbieten, sondern gleich noch das Befahren des Durchgangsschulhauses und der beiden Rezatbrücken. Zur Erinnerung: 14 Stunden lang durfte man sowie schon Uzstraße und Neustadt befahren. Dies würde sich auch nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren nicht ändern. Und die beiden großen Plätze (Martin-Luther-Platz und Joh.-Seb.-Bach-Platz), auch an der von vielen Familien besuchten Eisdiele, darf man schon immer mit deinem Rad befahren.

Es ändert sich durch die Freigabe für Radfahrer nichts. Raser fahren mit und ohne Erlaubnis durch die Fußgängerzone. Vernüftige, und das ist die überwiegende Mehrheit, fahren langsam und rücksichtsvoll. Wer mit Beinaheunfällen argumentiert, müsste auch das Auto fahren verbieten. Da passieren wesentlich mehr „Echtunfälle“, die Fastzusammenstöße kann man gar nicht zählen.

Ein toller Erfolg war deshalb die Demonstration für die Beibehaltung der „Miteinanderzone“ in der Ansbacher Innenstadt.

Pdf-Datei FLZ: Radfahren in der F-Zone 20181027 Demo für Miteinanderzone