Pressemitteilung zum Vorschlag der Wahl von Stadtteil-Sprechern

Ansbach, 05.03.2014

Pressemitteilung zum Vorschlag der Wahl von Stadtteil-Sprechern

Weiterer Wahlkampfgag der OB-Kandidatin Homm-Vogel (FW)

Die Kandidatin der FW beweist zum wiederholten Mal, dass sie von Kommunalpolitik und auch vom Kommunalrecht wenig Ahnung hat. Die Forderung nach der Wahl von Stadtteil-Sprechern kann nur ein Wahlkampfgag sein.
Laut der Bayer. Gemeindeordnung (Art. 60a) kann in ehemals selbständigen Gemeindeteilen auf Antrag der dort wohnenden Gemeindebürger eine Ortsversammlung einberufen werden. Falls der Ortsteil nicht mit einem Bewohner im Stadtrat vertreten ist, und nur dann, kann ein Ortssprecher gewählt werden. Eine gleichlautende Bestimmung für einzelne Stadtteile gibt es in der Gemeindeordnung aber nicht.
In den ehemals selbständigen Ortsteilen Brodswinden, Elpersdorf, Eyb, Hennenbach, Meinhardswinden, Schalkhausen und Strüth wohnt mindestens eine Stadträtin oder ein Stadtrat – demnach muss (darf) dort kein Ortssprecher gewählt werden.
Und – brauchen wir in Zeiten von Handy und Internet wirklich noch Büros für Ortssprecher? Oder sind 13 Stadt- bzw. Ortsteilversammlungen, zwei Bürgerversammlungen, eine Seniorenversammlung und wöchentliche Bürgersprechstunden bei der Oberbürgermeisterin nicht genug?

Manfred Stephan
BAP-Fraktionsvorsitzender