Fahnen an städtischen Gebäuden

Die bayerische Flaggen-Verwaltungsanordnung – VwAoFlag regelt das Anbringen von Flaggen zu besonderen Anlässen, die genau definiert sind.

Neben dem Ministerpräsidenten und den Regierungen, die eine Beflaggung bei einem politischem Anlass von überörtlicher Bedeutung anordnen können, sind die Kreisverwaltungsbehörden (dazu gehört die Stadt Ansbach) berechtigt in anderen Fällen eine Beflaggung anzuordnen.

Entsprechend §2 Abs (3) gilt: Die Beflaggung ist auf Fälle zu beschränken, die eine amtliche Anteilnahme rechtfertigen und ein Einvernehmen mit der Staatskanzlei hergestellt wird.

Es handelt sich nicht um eine routinemäßige Angelegenheit und somit um keine Handlung, die durch den §37 bei der alleinigen Zuständigkeit des OB liegt.
Die dauerhafte Beflaggung mit der israelischen Fahne, wie sie derzeit erfolgt suggeriert eine uneingeschränkte und kritiklose Haltung gegenüber der israelischen Regierung, die nach meiner Überzeugung nicht gerechtfertigt ist.

Unsere Verpflichtung sollte es sein alles zu tun, um Mitbürger und Flüchtlinge jüdischen Glaubens zu beschützen und jede Art von Antisemitismus zu bekämpfen.

Wer Freude zeigt, wenn iranische Raketen auf Israel fliegen, hat ebenso wenig wie Hassprediger nichts in einem demokratischen Deutschland verloren.
Wir sind uns sicher einig, dass die Terrororganisationen Hamas und Hisbollah bekämpft werden müssen. Diese bedrohen das Existenzrecht Israels. Die Bevölkerung Israels hat selbstverständlich das Recht sich selbst zu verteidigen.
Es muss aber auch erlaubt sein die jetzige Regierung Netanjahu mit seinen rechtsextremen Partnern zu kritisieren und Verbrechen als solche zu benennen, wie das auch Tausende Israelis und demokratische Ländervertretungen tun, die einen Waffenstillstand fordern.

Ich halte es für unangemessen, wenn bei der Jagd auf Terroristen keinerlei Rücksicht auf die Zivilbevölkerung gemacht wird, wenn offensichtlich alle Waffenstillstands- und Friedensbemühungen an der israelischen Regierung scheitern, wenn UN-Soldaten angegriffen werden.
Wie Israel, so muss auch ein palästinisches Volk das Recht auf Leben und einen eigenen Staat haben.
Wem es egal ist ob Kinder beim Kampf gegen Terroristen getötet werden, hat seine Menschlichkeit verloren.

Ich appelliere an den Stadtrat und Oberbürgermeister auf die zweifelhafte Symbolpolitik einer israelischen Fahne zu verzichten und sich stattdessen für die Sicherheit jüdischer Mitbürger und gegen Antisemitismus in jeder Form einzusetzen.

Ansbach, 23.10.2024
Hannes Hüttinger