Gemeinsame Pressemitteilung
zur beschlossenen „Erweiterten Jahresprüfung“ bei Anregiomed
Die Pressemitteilung des CSU-Fraktionsvorsitzenden im Ansbacher Kreistag, stellvertretenden Landrates und Anregiomed-Verwaltungsrates Stefan Horndasch verwundert.
Der von ihm beklagte Eindruck einer nicht ordnungsgemäßen Geschäftsführung und nicht ausreichender Kontrolle entsteht nicht durch unseren Antrag, sondern durch die besorgniserregende wirtschaftliche Entwicklung bei Anregiomed. Die hohen zweistelligen Millionendefizite machen eine über die betriebsinterne Aufsicht hinausgehende Prüfung notwendig.
Die Einbeziehung des Verwaltungsrates in die strategischen Entscheidungen ändert hieran nichts. Denn es geht darum, dass diese „strategischen Entscheidungen“ zu einer Kostenlawine führten, die dem Verwaltungsrat gerade nicht vorhergesagt wurde, sondern die sich allein im Jahr 2016 von Monat zu Monat auf insgesamt 15 Millionen Euro steigerte. Meint Herr Horndasch tatsächlich, dass diese Entwicklung nicht näher geprüft werden sollte?
Im Übrigen hat es im Verwaltungsrat manchmal trotz heftigen Gegenwindes auch immer wieder kritische Stimmen gegeben, die wegen der Geheimhaltungspflicht nicht nach außen getragen werden durften. So haben der Feststellung der Jahresrechnung bzw. der Entlastung des Vorstandes 2014 und 2015 nicht alle Verwaltungsräte zugestimmt.
Im letzteren Falle wurden sogar unter Einschaltung eines Anwaltsbüros juristische Schritte mit dem Vorwurf der Dienstpflichtverletzung eingeleitet, im Ergebnis natürlich ohne Erfolg.
Die Prüfung der Jahresrechnung verursacht Kosten im mittleren fünfstelligen Eurobereich. Deshalb sollte die Kostenfrage für die zusätzliche Prüfung angesichts der Dimension der Problematik nicht überbewertet werden.
Eine Vorprüfung der vom Stadtrat gestellten Fragen durch den Klinikvorstand ist nicht angezeigt.
In weiten Teilen geht es dabei um die dauernden Abweichungen vom Wirtschaftsplan, die ausufernden Personalkosten und um die ordnungsgemäße Geschäftsführung. Hierfür ist letztendlich der Vorstand verantwortlich. Wenn nun ein Eigentümer des Unternehmens, die Stadt Ansbach als Träger, eine Prüfung beantragt, hat der Vorstand dies dem beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmen weiterzuleiten.
Manfred Stephan (BAP)
Otto Schaudig (CSU)