Pressemitteilung BAP-Fraktion: Feuerwerksvorschießen

In Zeiten des Klimawandels und der anhaltenden Diskussion um die Feinstaubbelastung durch das Abbrennen von Feuerwerken, halten wir das Abbrennen von Feuerwerkskörpern generell für verzichtbar.

Ausnahmsweise kann dies aus traditionellen Gründen am Silvestertag geschehen.

Wir begrüßen es daher außerordentlich, dass die SpVgg Ansbach signalisiert hat, ab dem Jahr 2020 auf das Feuerwerksvorschießen zu verzichten. Bekanntlich gibt es zahlreiche Klagen vieler Tierbesitzer über die laute „Knallerei“. Vor allem die Tiere im Ansbacher Tierheim leiden ganz offensichtlich an dem Lärm durch das Feuerwerksvorschießen.

Es bleibt nur zu hoffen, dass kein anderer Ansbacher Verein oder Grundstückseigner der Firma XT-Sports im Jahr 2020 Platz bietet, um die „sinnlose Ballerei“ durchzuführen. 2019 wird u.a. damit geworben, das größte Feuerwerk, das es in Ansbach je gab, zu zünden.

Da Kommunen das Abbrennen von Feuerwerken nur in Ausnahmefällen (u.a. Schutz alter Gebäude) verbieten können, einschlägig ist ein Bundesgesetz, bleibt vorerst nur die Hoffnung, dass kein Grundstücksbesitzer seine Flächen für ein unterjähriges Feuerwerk zur Verfügung stellt.

Manfred Stephan
BAP-Fraktionsvorsitzender

Download PE Feuerwerksvorschießen 20191222