Kandidaten-Adressen müssen nicht mehr veröffentlicht werden

Die Bürgerinitiative Ansbacher Parteiloser begrüßt die Änderung vom 18.11.2019 der Wahlordnung für die Gemeinde- und Landkreiswahlen (GLkrWO).

Bei den letzten Kommunalwahlen 2014 in Bayern wurde bei der Bekanntgabe der Kandidatur und bei der Veröffentlichung der Wahlergebnisse die komplette Adresse der Kandidatinnen und Kandidaten öffentlich bekanntgegeben.

Viele Parteien und Wählervereinigungen beklagen aktuell, dass es immer schwieriger werde, Kandidatinnen und Kandidaten für Kommunalwahlen zu finden. Ein Grund hierfür ist sicherlich, dass schon mit der Bekanntgabe einer Kandidatur die Adresse des Bewerbers bekanntgegeben werden musste.

Wir finden es klasse, dass auch in Ansbach das Bürgeramt die neuen Vorgaben gleich umsetzt und die Adressdaten nicht mehr veröffentlicht.

Die Änderung der Wahlordnung für die Kommunalwahlen am 15.03.2020 in Bayern war überfällig und wird von der BAP außerordentlich positiv bewertet.