Anbringung von Defibrillatoren in öffentlich zugänglich Gebäuden

An die Oberbürgermeisterin
Carda Seidel
Stadthaus
91522 Ansbach                                                                       Ansbach, 30.08.2019

Anbringung von Defibrillatoren in öffentlich zugänglich Gebäuden

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Seidel,

die Bürgerinitiative Ansbacher Parteiloser (BAP) stellt für den nächsten Haupt-, Finanz- u. Wirtschaftsausschuss am 02.10.2019 folgenden Antrag:

Die Verwaltung möge abklären, ob in den Ansbacher Sparkassen-Geschäftsstellen (Promenade, Brücken-Center, Eyb, Martin-Luther-Platz, Rügländer Straße, Feuchtwanger Straße und Elpersdorf) Defibrillatoren angebracht werden können.

Außerdem soll in allen Ansbacher Schulen, soweit noch nicht vorhanden, ein Defibrillator zur Verfügung stehen. Als Standort schlagen wir die Schulturnhallen vor.

Begründung:
Die Vorräume der Sparkassen-Geschäftsstellen sind in der Regel durchgängig geöffnet und auch videoüberwacht (Vandalismusschaden).

Schulturnhallen werden i.d.R. bis 22.00 Uhr auch von vielen Vereinen genutzt und sind deshalb einem größeren Personenkreis zugänglich (siehe auch FLZ-Artikel „Jeder kann zum Retter werden“ und „Drei Engel für Stefan“ vom 29.08.2019).

Gerade bei einem Herzinfarkt kommt es auf jede Minute an. Nachts könnten deshalb öffentlich zugängliche Defibrillatoren unter Umständen Leben retten.

Es sollten mit der Sparkasse Ansbach Gespräche geführt werden, ob mit der Anbringung der Geräte in den Eingangshallen des Geldinstitutes Einverständnis besteht und ob die Kosten für Anschaffung und Wartung die Sparkasse übernimmt.

Gegebenenfalls sollten entsprechende Mittel im Haushalt 2020 eingesetzt werden.

Für die BAP-Fraktion

Dr. Markus Bucka             Manfred Stephan
HFWA – Defibrillatoren 20190830