An die Ansbach, 28.06.2016
Oberbürgermeisterin
Carda Seidel
Stadthaus
91522 Ansbach
Minderung der Gefahr bei Starkregen
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Bürgerinitiative Ansbacher Parteiloser (BAP) stellt nachfolgenden Antrag zur Behandlung in der nächsten Stadtratssitzung am 19.07.2016.
Antrag:
Wir beantragen, dass im Bereich von Gräben und Gewässer 3. Ordnung innerhalb der Bebauung die Böschungen (möglichst mit einem Balkenmäher) schonend zwischen dem 15.Juni und 31.Juli gemäht werden und der Grasschnitt nach einer kurzen Trockenzeit entfernt wird. Ein Mulchen unterbleibt.
Ebenso sollte innerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete der Grasschnitt entfernt werden.
Begründung:
Gerade die letzten Starkregenereignisse haben gezeigt, dass insbesondere kleinere Durchlässe sehr schnell verklausen oder der Abfluss durch Fremdstoffe gehemmt oder verstopft wird. Zudem kann es durch das gehäckselte und teilweise verfaulte Grüngut zu unerwünschten Eintragungen von Schadstoffen in die Gewässer führen. Es ist deshalb dringend geboten, vor allem innerhalb bebauter Bereiche diese Schadstoff- und Gefahrenquelle zu vermeiden, indem das Grüngut entfernt wird.
Gez. Hüttinger