Aktuelles

BAP Weihnachtsfeier 2024

Die Weihnachtsfeier der Bürgerinitiative Ansbacher Parteiloser (BAP) am 16.12.2024 in Oberdombach war ein voller Erfolg – oder, wie man in Ansbach sagen würde: „a richtiger Kracher!“ Rund 30 Personen versammelten sich, um einen gemütlichen Abend zu verbringen, der vor allem eines zeigte: Politik kann auch Spaß machen, besonders wenn gutes Essen und Trinken im Spiel …

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BAP-Stadträte spenden einem Kindergarten

Für die Stadtratsfraktion der Bürgerinitiative Ansbacher Parteiloser e.V. (BAP) übergab Hannes Hüttinger dem Kinderhaus Kunterbunt in der Lunckenbeinstraße eine Spende in Höhe von 300.- Euro. Bettina Schmidt, die stellvertretende Leitung des Kinderhauses, freut sich über die Spende und bedankte sich bei der BAP. Wir wünschen dem Personal und den Kindern weiterhin eine schöne Zeit im …

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Ein Held der Sauberkeit – Silvano Zavrtanik im Einsatz

Herr Zavrtanik zeigt, dass Ruhestand nicht Stillstand bedeutet: Mit Greifzange und Müllbeutel sorgt er für eine saubere Innenstadt und gibt so ein Vorbild für Zivilcourage. Sein Einsatz, Zigarettenkippen und Papierschnipsel zu beseitigen, macht Ansbach nicht nur sauberer, sondern regt auch zum Nachdenken an. Im Namen der BAP und deren Stadträte überbrachte Herr Springer ihm unseren …

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Ein neuer Schattenspender für die Zukunft

Dank BAP-Mitglied Rudi Schulz darf die Waldschule Meinhardswinden nun einen prächtigen Kastanienbaum ihr Eigen nennen. Eingepflanzt und bereit zum Wachsen. Auf dem Foto zu sehen sind von links: Roland Ullrich (BAP-Vorstand), Monika Raschke-Dietrich (BAP-Stadträtin) und naürlich der großzügige Baumspender Rudi Schulz. Möge der Baum schnell wachsen – für Schatten, Ruhe und vielleicht auch Kastanien-Sammelspaß sorgen!

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Fahnen an städtischen Gebäuden

Die bayerische Flaggen-Verwaltungsanordnung – VwAoFlag regelt das Anbringen von Flaggen zu besonderen Anlässen, die genau definiert sind. Neben dem Ministerpräsidenten und den Regierungen, die eine Beflaggung bei einem politischem Anlass von überörtlicher Bedeutung anordnen können, sind die Kreisverwaltungsbehörden (dazu gehört die Stadt Ansbach) berechtigt in anderen Fällen eine Beflaggung anzuordnen. Entsprechend §2 Abs (3) gilt: …

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