BAP-Antrag erfolgreich
Grundsätzlich gilt, dass von Einfriedungen keine Gefährdungen ausgehen dürfen.
Aus diesem Grunde dürfen beispielsweise in Wohngebieten keine Zäune mit Stacheldraht ausgeführt werden, da solche Zäune eine hohe Verletzungsgefahr mit sich bringen.
In freier Natur bleiben immer wieder Wildtiere in Stacheldrahtzäunen hängen (im Bild ein toter Uhu) und verenden.
Vor allem große Greifvögel wie Eulen, Falken oder Bussarde gehören zu den Opfern von Stacheldrähten.
Sie verfangen sich mit ihren großen Flügeln in den Widerhaken und rammen sich die Metallspitzen bei
ihren verzweifelten Befreiungsversuchen tief ins Fleisch.
Auch für andere Tiere stellt Stacheldraht eine lebensbedrohliche Gefahr dar, denn auch sie verfangen sich darin.
Wie viele Tiere in den Drahtzäunen hängen bleiben, ist unbekannt. Denn die meisten bleiben in der freien Natur unentdeckt, da sie nachts der Fuchs holt.
Das Gelände der neuen Photovoltaikanlage bei Gösseldorf sollte mit einem Stacheldrahtzaun gesichert werden.
Auf Antrag der BAP-Fraktion wurde im vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Verwendung von Stacheldrahtzäunen verboten.
Der Beschluss im Stadtrat erfolgte einstimmig.