Stadthaus bald barrierefrei zugänglich?

Seit Mitte Oktober 2015 sind die Richtlinien zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz) in Bayern veröffentlicht. Die Stadt Ansbach erfüllt die Förderkriterien und kann somit staatliche Fördermittel von ca. 750.000 € für Investitionen im Bereich energetische Sanierung und Maßnahmen zur Barrierefreiheit erhalten. Der Fördersatz beträgt 90 von Hundert.

Das Bauamt hat bereits erfolgversprechende Vorgespräche mit der Regierung von Mittelfranken geführt und schlug bei den Haushaltsberatungen folgende städtische Maßnahmen vor:

Energetische Sanierung der Fassade des Verwaltungsgebäudes Nürnberger Str. 32
Barrierefreier Zugang des Verwaltungsgebäudes Nürnberger Str. 32 vom Parkplatz Hofwiese
Restliche energetische Sanierung Grundschule Eyb (Fenster, Heizung Sporthalle)

Ein anderes städtisches Verwaltungsgebäude – das Stadthaus – ist immer noch nicht barrierefrei zugänglich. Neben der Oberbürgermeisterin arbeiten hier immerhin vier der fünf städtischen Referentinnen und Referenten. Dass auch der historische Sitzungssaal, um den uns viele andere Städte beneiden, für die meisten Gehbehinderten unerreichbar ist, ist allgemein bekannt.
Obwohl das Bayer. Denkmalamt sein Einverständnis zum Einbau eines Aufzuges gab, wurde die Pläne vor einigen Jahren gestoppt.

Der BAP-Antrag, die Aufzugskosten (460.000 €) in die Vorschlagliste aufzunehmen, wurde mit großer Mehrheit angenommen. Bei einer Förderquote von 90% liegt der Eigenanteil der Stadt Ansbach lediglich rund 50.000 €.

Noch keine Entscheidung ist gefallen, wo der Aufzug (innen oder außen) ein- bzw. angebaut werden soll.

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