An die Oberbürgermeisterin und Ansbach, 26.10.2013
Vorsitzende des Aufsichtsrates
der Stadtwerke Ansbach GmbH
Carda Seidel
91522 Ansbach
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wir bitten um eine entsprechende Behandlung des Antrags in den zuständigen Gremien.
Strompreissenkung
Antrag:
Die Bürgerinitiative Ansbach Parteiloser e.V. bittet Sie, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Stadtwerke Ansbach GmbH eine Reduzierung des Preises der Stromprodukte (Ansbach-Single, Ansbach-Privat, Ansbach-Profi und RegiNA sowie die entsprechenden Doppeltarife) um 1 bis 1,5 Cent pro kWh zum 01.01.2014 vorzuschlagen.
Begründung:
Die Bürgerinitiative Ansbacher Parteiloser e.V. erwartet von den Stadtwerken Ansbach und deren Aufsichtsräten, die derzeit sehr günstigen Einkaufspreise an die Verbraucher weiterzugeben. Damit werden die Ansbacher Bürgerinnen und Bürger und insbesondere die kleineren Betriebe und Geschäfte entlastet.
Der Wunsch der Energieversorgungsunternehmen, ihren Gewinn zu steigern, ist nicht im Interesse der Ansbacher Bürger. Auch deshalb nicht, da von diesem Gewinn 40% an die Thüga abgeführt werden müssen. Im Jahr 2012 erhöhte sich der Gewinn der Stadtwerke Ansbach (vor Steuer) auf über 6 Millionen Euro.
Alleine diese Situation rechtfertigt eine Strompreissenkung. Hinzu kommt, dass die Stadtwerke die günstigeren Einkaufspreise bisher nicht in angemessenem Umfang an die Verbraucher weitergeben.
Umweltverbände und Produzenten von Ökostrom sprechen davon, dass es ein Skandal sei, wie der Bürger von den Stromkonzernen hinters Licht geführt werden sollen.
Die Kampagne der Stromkonzerne gegen die vermeintlich unbezahlbare Energiewende ist grob irreführend. Tatsächlich ist Strom derzeit so billig wie lange nicht. An der Börse zahlten große Industriebetriebe und die Stromversorger im ersten Halbjahr 2013 nur noch 3,7 Cent für die Kilowattstunde, 40 Prozent weniger als 2008. Der Strom-Preisverfall für Großabnehmer setzt sich bis zum Jahr 2019 unvermindert fort. Bereits heute können die Stadtwerke billigen Strom für die Jahre 2015 bis 2019 einkaufen. Alle Terminmarktkontrakte zur Jahreslieferung von Grundlaststrom zwischen 2014 und 2019 sind inzwischen unter die 4-Cent-Marke gefallen.
Die geringfügige Steigerung der EEG-Umlage um 0,963 Cent aufgrund von immer mehr Industrieprivilegien und die neu eingeführte „Abschaltumlage“ von 0,009 Cent dürften eigentlich gar kein Problem sein, da trotz der Zunahme an Rabatt-Anträgen die von den Stromkunden zu zahlende Netzkosten-Sonderumlage 2014 sinken wird.
Wie die Übertragungsnetzbetreiber am 21.10.2013 mitteilten, werde die „§19-Umlage“ von 0,329 auf 0,190 Cent je Kilowattstunde fallen. Grund ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, wonach eine Komplettbefreiung von Netzentgelten für die energieintensivsten Unternehmen verboten wird. Zusätzlich sind seit dem Frühjahr 2011 und dem Herbst 2013 die Strompreise an der Börse in Leipzig und am Spotmarkt in Paris um fast 3 Cent gesunken.
Absolut unverständlich ist daher, dass sich viele Energieversorgungsunternehmer, aber auch Aufsichtsräte von CSU und SPD, weigern, diese drastisch gefallenen Kosten an die Haushaltskunden weiterzugeben, die für Strom „nur“ den Normaltarif zahlen.
Es ist jetzt an der Zeit, dass die Verantwortlichen im Aufsichtsrat der Stadtwerke endlich im Interesse der Ansbacher Bürgerinnen und Bürger handeln und die billigen Einkaufspreise an die Verbraucher weitergeben und den Strompreis senken, anstatt bereits jetzt wieder mit einer Erhöhung zu drohen.
Nicht alle Stromanbieter wollen im Januar 2014 ihre Preise erhöhen. Der baden-württembergische Anbieter EnBW erklärte, seine Preise für Haushaltsstrom blieben „bis weit ins Jahr 2014 stabil“. Auch der größte deutsche Versorger Eon mit Sitz in Düsseldorf und der Konkurrent RWE in Essen versprachen ihren Kunden vorerst stabile Preise.
Diesem Beispiel sollten auch die Stadtwerke folgen und die überzogene Strompreiserhöhung aus dem Jahr 2013 teilweise wieder zurücknehmen. Für das Jahr 2014 erscheint uns eine Reduzierung um mindestens 1 Cent pro kWh bis 1,5 Cent (je nach Tarif) für angemessen. Dies entspricht einer Entlastung eines Familienhaushaltes von rund 50 Euro pro Jahr.
Manfred Stephan
BAP-Fraktionsvorsitzender
Download: Antrag zur Strompreissenkung der BAP