Die Corona-Pandemie hat auch die Finanzen der Stadt Ansbach mit voller Breitseite getroffen.
Der neu gewählte Oberbürgermeister ordnete deshalb in Beginn seiner Amtszeit einen beschränkten Haushaltsvollzug (ähnlich einer „Haushaltssperre“) an.
Zur Vorbereitung auf die Erstellung eines Nachtragshaushalts für 2020 und der Haushaltsberatungen 2021 wurde erstmals eine Haushaltsklausur durchgeführt.
Eine Klausur ist keine offizielle Stadtratssitzung. Dennoch trafen sich am 17. und 18. Juli deutlich über 30 Stadtratskolleginnen und -kollegen im Onoldiasaal. Rund 16 Stunden informierte sich der Ansbacher Stadtrat über die vielfältigen Aufgaben der Verwaltung, ihre Ziele und die finanzielle Lage der Kommune.
Am Ende einigte man sich auf einen Beschlussvorschlag für die kommenden Stadtratssitzungen.
Hier die wichtigsten Ergebnisse :
Im Nachtragshaushalt 2020 (nur für 2020) werden die Ausgabesätze in allen Budgets um 10% verringert. Von der Kämmerei waren 20% geplant.
Die Ausgabensätze für alle freiwilligen Leistungen bleiben unverändert! Hier war eine pauschale Kürzung von 10% geplant.
Die Kreditaufnahme für den Haushalt 2021 wird auf 6,75 Mio Euro, davon 4,75 Mio Euro für den Haushaltsausgleich, festgesetzt. Der Kredit für den Haushaltsausgleich muss per Gesetz (Verordnung) bis 2032 zurückgezahlt werden.
Zum 31.12.2020 wird die Nettoneuverschuldung 2,2 Mio Euro höher sein als zum 01.01.2019.
Aus der mit über 12 Mio Euro gefüllten Rücklage werden 5 Mio Euro entnommen.
Die jährliche Investitionssumme soll auf 15 Mio Euro festgesetzt werden. Mehr Maßnahmen kann die Bauverwaltung mit dem vorhandenen Personal derzeit nicht abarbeiten! Zusätzlich aufgenommen können Arbeiten werden, wenn diese „keine Arbeit für das Bauamt“ auslösen – sogenannte durchlaufende Posten (z.B. integrierte Leitstelle) oder Beteiligungsleistungen (z.B. Hochwasserschutz Rezat oder Investitionszuschuss Klinikum).
Der OB soll den beschränkten Haushaltsvollzug mit sofortiger Wirkung aufheben!