Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen in der Stadt Ansbach


An die
Oberbürgermeisterin Carda Seidel
Stadthaus
91522 Ansbach                                                                       Ansbach, 20.08.2019

 

Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen in der Stadt Ansbach

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Seidel,

die Bürgerinitiative Ansbacher Parteiloser beantragt, die Grünanlagensatzung der Stadt Ansbach vom 27.12.1991 in zwei Punkten zu ändern bzw. zu ergänzen. Um Behandlung im nächsten HFWA und im Stadtrat wird gebeten.

Die Ziffer 8 soll in den § 5 der Satzung eingefügt werden. Dort soll aufgenommen werden, dass es verboten ist, auf Spielplätzen zu rauchen.

Im § 11 der Satzung (Zuwiderhandlungen) soll die Höhe der Geldbuße von derzeit 1000 € auf 2500 € geändert werden.

Begründung:

Immer wieder wird berichtet, dass Kinderspielplätze, vor allem auch die Sandkästen darin, durch weggeworfene Zigarettenkippen verunreinigt sind. Die Beseitigung dieses „Abfalls“ ist zeitaufwendig und kostspielig. Gefährlich ist es zudem, da Kleinkinder, die solche Zigarettenstummel in den Mund nehmen oder gar verschlucken, ernsthafte Vergiftungen davontragen können.

Die Höhe der Geldbuße wurde beim Erlass der Satzung vor 28 Jahren auf 1000 € festgesetzt. Mittlerweile sieht der Art. 24/II GO ein Bußgeld bis zu 2500 € vor. Dieser Betrag sollte in die Stadtsatzung aufgenommen werden.

Manfred Stephan                      Dieter Bock
BAP-Fraktionsvorsitzender       BAP-Stadtrat

STR – Grünanlagensatzung 20190820